Wenn intime Fotos oder Videos von Ihnen ohne Ihre Zustimmung im Netz kursieren, tragen Sie keine Schuld. Das deutsche Recht bietet Ihnen mehrere Schutzebenen, strafrechtlich, zivilrechtlich und über den Datenschutz.
Das Strafrecht: § 201a StGB
§ 201a des Strafgesetzbuchs schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich vor Bildaufnahmen. Er stellt unter anderem das unbefugte Herstellen und Verbreiten bestimmter Aufnahmen unter Strafe, etwa wenn sie das Ansehen der abgebildeten Person erheblich schädigen können. Je nach Variante drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch Nötigung und Erpressung kommen in Betracht, wenn jemand mit der Veröffentlichung droht.
Das Recht am eigenen Bild
Zivilrechtlich gilt der Grundsatz, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden dürfen (§ 22 Kunsturhebergesetz). Hinzu kommt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Betroffene können daher Unterlassung und unter Umständen Schadensersatz verlangen. Wer in eine Aufnahme eingewilligt hat, hat damit nicht automatisch ihrer Verbreitung zugestimmt.
Deepfakes: ein Gesetzentwurf
Für KI-erzeugte Fälschungen wurde ein neuer § 201b StGB vorgeschlagen. Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Bundesrat den Entwurf im Juli 2025 erneut eingebracht; vorgesehen sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre. Ob und in welcher Form er in Kraft tritt, sollten Sie aktuell prüfen. Bis dahin können je nach Fall andere Vorschriften greifen.
Datenschutz nach der DSGVO
Die DSGVO gewährt in bestimmten Situationen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17), das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes sind für die Überwachung zuständig.
Vorsicht vor Versprechen
Betrüger nutzen die Lage Betroffener aus und versprechen sofortige, dauerhafte Löschung gegen Vorkasse. Niemand kann garantieren, dass Inhalte nie wieder auftauchen. Werden Sie erpresst, zahlen Sie nicht, antworten Sie nicht weiter, sichern Sie die Nachrichten und erstatten Sie Anzeige.
Wo Sie Unterstützung finden
Sie können Anzeige bei jeder Polizeidienststelle oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes erstatten. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 kostenlos und rund um die Uhr erreichbar, und die Organisation HateAid unterstützt bei digitaler Gewalt. Ein Rechtsanwalt für Medien- oder Datenschutzrecht kann zivilrechtliche Schritte prüfen, und ein Spezialist kann die laufende Arbeit übernehmen. Zur Rechtslage in Frankreich lesen Sie unseren französischen Leitfaden. Diese Informationen sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung; Gesetze ändern sich.
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